Der "Ärztenotdienst Koblenz e.V." ist eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kreisärzteschaft Koblenz.
Rechtsgrundlagen:
SGB 5 § 75
Auszüge: (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfaßt auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. (7) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben Den vollständigen Text finden sie unter http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sozialgesetzbucht1024x768.htm |
KV-Richtlinien
Richtlinien für Notfalldienst-Zentralen / Notdienstpraxen Präambel Soweit sich Ärzte / Ärztinnen (nachfolgend Ärzte genannt) eines oder mehrerer Notdienst-Bereiche zu einem Verein / einer BGB-Gesellschaft / einer Partnerschaft zusammenschließen, können diese unter Beachtung der Grundsätze der Notfalldienst-Ordnung mit der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beauftragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung einer Notfalldienst-Zentrale / Notdienstpraxis ist die Erfüllung folgender Auflagen: 1. Mindestausstattung der Notfalldienst-Zentrale Praxisschild Defibrillator (wird empfohlen) 1.1 Ausstattung für Kfz Handy 1.2 Räume Behandlungsraum
Die Notfalldienst-Zentrale ist während der Dienstzeiten mit 2 Ärzten zu besetzen, wobei ein Arzt ständig in der Praxis präsent sein muß (Sitzdienst) und der zweite Arzt die erforderlichen Hausbesuche übernimmt (Fahrdienst). Inwieweit ein weiterer Arzt erforderlich ist, bleibt der Einzelfallentscheidung des Vorstandes der KV Koblenz überlassen (z.B. weitere Sitzdienste in Ballungsräumen bzw. weiterer Fahrdienst in ländlichen Gebieten). Grundsätzlich hat der Notfalldienstarzt seinen Dienst in der Notfalldienst-Zentrale zu versehen. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) kann von der Wohnung des Arztes aus versehen werden. Die Notfalldienst-Zentrale / Notdienstpraxis hat sich gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit mit einer Mindestdeckungssumme von € 1.000.000,00 zu versichern. Die Notfalldienst-Zentrale ist während der Kern-Dienstzeiten mit einer med. Fachkraft zu besetzen. Die telefonische Erreichbarkeit der Notfalldienst-Zentrale ist durch geeignete Maßnahmen / geeignetes Personal zu gewährleisten. Qualifikationsanforderungen an Vertreter: die Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin / Innere
Medizin / Prakt. Arzt oder eine dreijährige klinische Tätigkeit
als Arzt unter Aufsicht eines zur Weiterbildung befugten Arztes Ergänzend zu vorstehenden Qualifikations-Anforderungen ist die Vorlage des Erhebungsbogens für Notfalldienstärzte erforderlich (Anlage 1), dessen Prüfung der KV Koblenz obliegt. Der Vorstand der KV Koblenz kann auf Antrag des Notfalldienst-Ausschusses einen Vertreter von der Teilnahme am Notfalldienst ausschließen, wenn Gründe vorliegen, die ihn ungeeignet erscheinen lassen. Bestehende, von der Bezirksärztekammer Koblenz anerkannte, Notfalldienst-Zentralen bleiben von diesen Regelungen unberührt.
(1) Der Nachweis wird erst nach einem entsprechenden Seminarangebot gefordert. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach Punkt 8 wird ein Notfalldienst-Ausweis ausgestellt. |
Der "Verein Ärztenotdienst Koblenz e.V." ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Koblenz anerkannt.
Die Vereinssatzung können Sie als PDF-Datei einsehen (erfordert den Acrobat Reader).
Der Verein haftet nur für organisatorische Mängel. Jeder diensthabende Arzt ist für seine ärztlichen Leistungen persönlich verantwortlich.
Vorsitzender und Geschäftsführer des Vereins und damit verantwortlich
im Sinne des Pressegesetzes ist
Dr. med. Karl Heinz
Kienle
Internist - Sportmedizin - Notfallmedizin
Friedrich-Wilhelm-Straße 161
56077 Koblenz
Telefon 0261/972710
Telefax 0261/9727115
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